Über 90 % aller vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Tatsächlich sind häufig höhere Abschreibungen möglich. Das Finanzamt benötigt hierzu ein fundiertes Sachverständigengutachten. Bevor Sie uns hiermit beauftragen, geben wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie
Unser Vorgehen in 4 einfachen Schritten
Mit nur wenigen Informationen können wir eine ungefähre Schätzung der verbleibenden Nutzungsdauer Ihrer Immobilie liefern. Wir benötigen nur grundlegende Daten über das Gebäude, um Ihnen einen unverbindlichen Schätzwert zu nennen.
Um eine höhere steuerliche Abschreibung aufgrund einer kürzeren Nutzungsdauer Ihrer Immobilie zu begründen, ist ein detailliertes Sachverständigengutachten über das Gebäude erforderlich.
Unsere Sachverständige sind geprüft, zertifiziert und bringen jahrelange Expertise bei der Erstellung von Gutachten über die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer von Immobilien mit.
Unser Support umfasst auch alle Fragen Ihres Finanzamts, Anpassungen des Gutachtens an Ihre individuelle Situation.
Mit der DIAZert-Zertifizierung als "Zertifizierter Immobiliengutachter" steht Hassan Souleiman für höchste Qualität und Fachkompetenz in der Immobilienbewertung. Diese Zertifizierung bestätigt eine fundierte Ausbildung, umfassende Marktkenntnisse sowie die Einhaltung der höchsten Bewertungsstandards in der Immobilienbranche.
Mit wenigen Informationen können wir eine ungefähre Schätzung der verbleibenden Nutzungsdauer Ihrer Immobilie liefern. Wir benötigen grundlegende Daten über das Gebäude, um Ihnen einen unverbindlichen Schätzwert zu nennen.
Um eine höhere steuerliche Abschreibung aufgrund einer kürzeren Nutzungsdauer Ihrer Immobilie zu begründen, ist ein detailliertes Sachverständigengutachten über das Gebäude erforderlich.
Unsere Sachverständige sind geprüft, zertifiziert und bringen jahrelange Expertise bei der Erstellung von Gutachten über die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer von Immobilien mit.
Unser Support umfasst auch alle Fragen Ihres Finanzamts, Anpassungen des Gutachtens an Ihre individuelle Situation.
Diese Berechnung gibt lediglich einen groben Überblick. Wir können und dürfen keine steuerlichen Beratungen durchführen – für eine genaue Kalkulation, die Ihre persönliche Situation exakt widerspiegelt, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
AKTUELL
NACH DEM GUTACHTEN
Immobilienwert
(Gebäude ohne Grundstück)
400.000,00 €
400.000,00 €
Nutzungsdauer
in Jahren
50
20
Bisherige Abschreibung
pro Jahr
2,00 %
5,00 %
Jährliche
Abschreibung
8.000,00 €
20.000,00 €
Einkommen-steuersatz Beispiel
42,00 %
Reduzierung des zu versteuernden Einkommens
12.000,00 €
Steuerersparnis pro Jahr
5.040,00 €
Steuerersparnisse anhand kurzer Eckdaten
Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien in §7 Abs. 4 Satz 1 EStG auf 50 Jahre (bzw. 40 Jahre bei Baujahr vor 1925) pauschalisiert. Hiervon kann jedoch durch Vorlage eines Nutzungsdauer Gutachtens (s.g. „Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer“) abgewichen werden. Dies ist geregelt in §7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Je kürzer also die per Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer, umso höher der Abschreibungssatz und damit die Steuerersparnis für den Vermieter. Das Endergebnis unserer Nutzungsdauer Gutachten ist immer die Nutzungsdauer des Gebäudes in Jahren (nicht aber der Verkehrswert der Immobilie oder eine Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude und Grund- und Boden). Die Höhe der Steuerersparnis hängt zusätzlich vom Gebäudewert sowie dem persönlichen Steuersatz ab.
Immobilien werden vom Finanzamt standardmäßig mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren bewertet. Daraus folgt, dass die jährliche Abschreibung 2% beträgt. Grundsätzlich sind höhere Abschreibungen möglich, wenn eine kürzere Restnutzungsdauer der Immobilie nachgewiesen wird. Unser Gutachten über die Restnutzungsdauer bewertet alle wirtschaftlichen und technischen Aspekte, welche die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie beeinflussen. Eine kürzere Restnutzungsdauer führt zu einer höheren Abschreibung und folglich zu höhere Steuerersparnisse für Vermieter.
IMMO-ONLINE-GUTACHTEN.DE Bausachverständigenbüro und Immobilienbewertung
info@immo-online-gutachten.de
Tel. 0421 16118296
Copyright © 2025 - IMMO-ONLINE-GUTACHTEN.DE Bausachverständigenbüro und Immobilienbewertung