Personenzertifiziert · DIN EN ISO/IEC 17024 · Deutschlandweit 0421 16118296 100 % digital
Leistung im Detail

Das Restnutzungsdauer-Gutachteneinfach erklärt.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten (RND-Gutachten) weist gegenüber dem Finanzamt nach, wie lange Ihre vermietete Immobilie tatsächlich wirtschaftlich genutzt werden kann. Ist diese Restnutzungsdauer kürzer als der pauschale gesetzliche Ansatz, steigt Ihre jährliche Abschreibung (AfA) - und Ihre Steuerlast sinkt. Erstellt durch einen personenzertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Warum es wirkt

Vier Gründe für ein RND-Gutachten

Der Hebel ist einfach: Wird die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer nachgewiesen als die gesetzliche Pauschale, steigt Ihr Abschreibungssatz - und damit Ihr absetzbarer Betrag Jahr für Jahr.

Höhere AfA

Statt pauschal 2 % oft 3-4 % Abschreibung pro Jahr. Die zusätzliche AfA wirkt Jahr für Jahr und über die gesamte verbleibende Nutzungsdauer.

Pauschal vs. tatsächlich

Das Gesetz unterstellt 50, 40 oder 33 Jahre. Wir ermitteln die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihres Objekts - häufig deutlich kürzer.

Auf Anerkennung ausgelegt

Jedes Gutachten beruht auf dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 und ist nachvollziehbar hergeleitet - prüffähig und sauber dokumentiert.

Personenzertifiziert

Erstellt durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierten Sachverständigen - fachlich fundiert und unabhängig.

Pauschal oder tatsächlich?

Die Restnutzungsdauer entscheidet über Ihre AfA

Der Gebäudewert wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Je kürzer die nachgewiesene Restnutzungsdauer, desto höher der jährliche AfA-Satz - und desto höher Ihre absetzbare Abschreibung. Scrollen Sie: der Rechenweg baut sich an einem Beispielobjekt auf.

Befund · Beispiel Vermietete ETW · Baujahr 1962
AfA bisher 6.000 €/a
AfA neu 6.000 €/a
Steuerersparnis pro Jahr
0 €

Beispiel · keine Steuerberatung. Vereinfachte Rechnung mit gerundeten Werten (Gebäudewert 300.000 €, Grenzsteuersatz 42 %); Ihr individueller Wert wird im Gutachten ermittelt.

Vermietete ETW · Baujahr 1962 · nachgewiesene RND 25 Jahre
4 %AfA-Satz bei nachgewiesener Restnutzungsdauer von 25 Jahren
2 %gesetzlicher Pauschalsatz für Wohngebäude (§ 7 EStG)
2023BMF-Schreiben vom 22.02.2023 als Grundlage
ISO 17024Personenzertifizierung des Sachverständigen
Rechtsgrundlage & Vertrauen

Klar geregelt, sauber hergeleitet

Hassan Souleiman · Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

  • Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 zur kürzeren Nutzungsdauer
  • Nachvollziehbare, methodisch begründete Herleitung der Restnutzungsdauer
  • Deutschlandweit & 100 % digital per Video-Besichtigung
  • Direkte Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei möglich
  • Auch Portfolios, Gewerbe- und Sonderimmobilien
  • Auf Anerkennung ausgelegt - die finale Entscheidung trifft Ihr Finanzamt
Im Gutachten enthalten

Was Sie erhalten

Ein vollständiges Paket, das Sie oder Ihre Steuerkanzlei direkt beim Finanzamt einreichen können - zum klaren Festpreis ab 700,00 € zzgl. MwSt. (833,00 € brutto)

  • Begründete Restnutzungsdauer & Herleitunginklusive
  • Objekt- & ZustandsdokumentationAnlagen
  • Anschreiben-Vorlage fürs Finanzamtinklusive
  • Festpreis Wohnung / EFH, RHH, DHH700 / 800 € netto
  • Mehrfamilienhaus bis 3 Wohneinheiten1.100 € netto

Alle Preise netto zzgl. 19 % MwSt., Bruttobetrag in Klammern: Wohnung 700,00 € (833,00 €), Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder Doppelhaushälfte 800,00 € (952,00 €), Mehrfamilienhaus bis 3 Wohneinheiten 1.100,00 € (1.309,00 €), jede weitere Einheit im Mehrfamilienhaus 250,00 € (297,50 €). Wohn- und Geschäftshäuser 800,00 € für die erste Einheit und je 250,00 € für jede weitere. Lieferung als prüffähiges PDF in wenigen Werktagen.

Vermietete Gründerzeit-Immobilie - nachvollziehbar bewertet statt pauschal geschätzt Herleitung · nachvollziehbar Bauzustand statt Pauschale · methodisch begründet nach BMF 22.02.2023
Wie die kürzere Nutzungsdauer entsteht

Nicht geschätzt - hergeleitet

Die Restnutzungsdauer wird nicht behauptet, sondern aus dem tatsächlichen baulichen Zustand begründet - prüffähig dokumentiert und gezielt auf Anerkennung ausgelegt.

  • Bauzustand & Modernisierung werden erfasst und bewertet - nicht die gesetzliche Pauschale.
  • Methodik nach BMF-Schreiben 22.02.2023, hergeleitet von einem Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024.
  • Prüffähiges PDF mit Anlagen - direkt bei Ihrem Finanzamt einreichbar.
Häufige Fragen

Wichtige Fragen zum RND-Gutachten

Was genau ist die Restnutzungsdauer?

Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer beschreibt, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Statt der gesetzlichen Pauschale von 50, 40 oder 33 Jahren ermitteln wir den tatsächlichen Wert für Ihr Objekt - ist er kürzer, steigt Ihre jährliche AfA.

Wie erhöht das Gutachten meine AfA?

Die jährliche Abschreibung ergibt sich aus dem Gebäudewert geteilt durch die Nutzungsdauer. Halbiert sich die anerkannte Nutzungsdauer von 50 auf 25 Jahre, verdoppelt sich der AfA-Satz von 2 % auf 4 % - und damit Ihr jährlich absetzbarer Betrag.

Ab welchem Baujahr lohnt es sich?

Vor allem bei Objekten mit Baujahr vor etwa 1990 ist der Hebel groß. Besonders attraktiv sind zudem Portfolios, Gewerbe- und Sonderimmobilien sowie Objekte mit hohem Modernisierungsstau. Bei sehr jungen Gebäuden ist der Vorteil meist überschaubar - wir beraten Sie ehrlich.

Worauf beruht das Gutachten rechtlich?

Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer regelt. Die Gutachten werden durch personenzertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt und nachvollziehbar hergeleitet.

Was ist im Gutachten enthalten?

Die begründete Ermittlung der Restnutzungsdauer mit nachvollziehbarer Herleitung, eine Objekt- und Zustandsdokumentation als Anlagen sowie eine Anschreiben-Vorlage für die Einreichung beim Finanzamt. Geliefert wird ein prüffähiges PDF, in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Wird das Gutachten anerkannt?

Wir erstellen jedes Gutachten gezielt auf Anerkennung ausgelegt, auf Basis des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 und durch personenzertifizierte Sachverständige. Die finale Entscheidung trifft jedoch Ihr Finanzamt - Garantien sind hier nicht möglich.

Nächster Schritt

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