Verkauf und Kauf
Sie kennen vor den Verhandlungen eine begründete Wertgrundlage.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Wert wird nachvollziehbar hergeleitet und schriftlich begründet.
Immer dann, wenn der Wert einer Immobilie belegt werden soll und eine unverbindliche Schätzung nicht reicht.
Sie kennen vor den Verhandlungen eine begründete Wertgrundlage.
Der Wert wird für alle Beteiligten nachvollziehbar dokumentiert.
Das Gutachten schafft eine sachliche Grundlage für die Vermögensaufteilung.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei Verfahren. Welches im Mittelpunkt steht, hängt von der Art des Objekts ab.
Der Wert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet, häufig bei Eigentumswohnungen.
Maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Erträge, typisch bei Mietobjekten.
Grundlage sind Bodenwert und Gebäudesubstanz, oft bei selbst genutzten Häusern.
Das Verkehrswertgutachten klärt, was eine Immobilie am Markt wert ist. Das Restnutzungsdauer-Gutachten klärt, wie lange ein Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar ist. Es dient vor allem dazu, die Abschreibung (AfA) eines vermieteten Objekts anzupassen.
Der Verkehrswert ist laut § 194 BauGB der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Maßgeblich sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und die Lage. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.
Üblich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge hinzu, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung.
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Anlass.