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Immobilienbewertung

Verkehrs­wert­gutachten:
Was ist Ihre Immobilie wert?

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Wert wird nachvollziehbar hergeleitet und schriftlich begründet.

Anlässe

Wann ein Verkehrs­wert­gutachten sinnvoll ist

Immer dann, wenn der Wert einer Immobilie belegt werden soll und eine unverbindliche Schätzung nicht reicht.

Verkauf und Kauf

Sie kennen vor den Verhandlungen eine begründete Wertgrundlage.

Erbe und Schenkung

Der Wert wird für alle Beteiligten nachvollziehbar dokumentiert.

Trennung und Scheidung

Das Gutachten schafft eine sachliche Grundlage für die Vermögensaufteilung.

Wertermittlung

Drei Verfahren, je nach Immobilie

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei Verfahren. Welches im Mittelpunkt steht, hängt von der Art des Objekts ab.

Vergleichswert

Der Wert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet, häufig bei Eigentumswohnungen.

Ertragswert

Maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Erträge, typisch bei Mietobjekten.

Sachwert

Grundlage sind Bodenwert und Gebäudesubstanz, oft bei selbst genutzten Häusern.

Abgrenzung

Verkehrswert oder Restnutzungsdauer?

Das Verkehrswertgutachten klärt, was eine Immobilie am Markt wert ist. Das Restnutzungsdauer-Gutachten klärt, wie lange ein Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar ist. Es dient vor allem dazu, die Abschreibung (AfA) eines vermieteten Objekts anzupassen.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkehrs­wert­gutachten

Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert ist laut § 194 BauGB der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Maßgeblich sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und die Lage. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.

Welche Unterlagen werden üblicherweise gebraucht?

Üblich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge hinzu, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung.

Verkehrs­wert­gutachten anfragen

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Anlass.

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